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Hausordnung

Hausordnung des Oberharzer Bergwerksmuseum

I. Allgemeines

Im Schaubergwerk werden Sie mitunter Bereiche betreten, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist.

II. Schließfächer

Rucksäcke, Taschen etc. können in unseren Schließfächern aufbewahrt werden. Für Garderobe, etc. wird keine Haftung übernommen, Für Schäden haftet der Nutzer.

III. Unter Tage

In den untertägigen Bereichen herrscht weitgehend eine konstante Temperatur von 10° bis 12° Celsius. Sie können diese mit üblicher Straßenkleidung und festem Schuhwerk begehen. Für die Reinhaltung der Kleidung ist jeder Besucher selber verantwortlich. Bitte betreten Sie die untertägigen Bereiche nur in Begleitung unserer Guides und folgen Sie deren Anweisungen. Begeben Sie sich nicht in die abgesperrten Bereiche.

IV. Kinder

Nicht alle Führungen sind für Kleinkinder geeignet. Bitte erkundigen Sie sich beim Besucherservice bzw. vorab in unserem Buchungsbüro. Wir empfehlen ein Mindestalter von 4 Jahren.

V. Toiletten

Im Museumsgebäude befinden sich während der Öffnungszeiten öffentlich zugängliche Toiletten.

VI. Klettern auf Maschinen und Anlagen

Aufgrund der möglichen Unfallgefahr ist das klettern auf Maschinen und Anlagen untersagt.

VII. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer, usw.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

VIII. Tiere

Tiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden, dürfen nicht in das Museum mitgebracht werden.

IX. Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen

Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. Drohnen dürfen das Gelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis überfliegen.

X. Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internetpräsenz des Oberharzer Bergwerksmuseums und seinen Nebenstätten, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden, einverstanden.

XI. Sperrung einzelner Bereiche

Es ist möglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder bei Sonderveranstaltungen, Bereiche abgesperrt sind und nicht besucht werden können.

XII. Eintrittskarten

Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.

XIII. Fundsachen

Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.

XIIII. Verhalten auf dem Museumsgelände

Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Auf dem gesamten Gelände besteht ein Rauchverbot. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Besucherordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.

XV- Haftung

Die Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.

XVI. Corona-Sonderregelungen

16.1        Bei Betreten des Museums sind Sie verpflichtet uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit eventuelle Infektionsketten mit dem Covid -19- Virus nachvollzogen werden können. Die Datenschutzerklärung hierfür finden Sie auf unserer Homepage, an der Kasse und als Aushang im Eingangsbereich. Ohne die Abgabe Ihrer Daten kann Ihnen der Aufenthalt im Museum nicht gestattet werden.

16.2        Zwischen den Besucher*innen und dem Museumspersonal (außer Kasse) muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Museum ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt ebenso für haushaltsfremde Personen.

16.3        Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Einwegmundschutz gegen eine Spende von 1 Euro gestellt wird.

16.4        Kein Zutritt für an Covid-19-Erkrankte, Kontaktpersonen, Personen aus Risikogebieten bzw. für Menschen mit Erkältung.

16.5        Besucher*innen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind, in persönlichem Kontakt mit Rückkehrer*innen standen oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist das Betreten des Museums nicht erlaubt.

Stand Mai 2020